1.
Bergungsgruppe
(zurück)
Die Bergungsgruppe 1 rettet
Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Gefahrenlagen.
Sie führt Sicherungsarbeiten
in Schadenstellen durch, leistet leichte Räumarbeiten und richtet Wege und
Übergänge her.
Ferner unterstützt sie
technisch und personell die Fachgruppen des THW.
Als Schnell- Einsatz- Gruppe
wird die Bergungsgruppe 1 in der Regel zu erst zum Einsatz kommen.
Die
Aufgaben der Bergungsgruppe 1 im Einzelnen:
Die Bergungsgruppe 1
- Erkundet Schadenlagen
- dringt durch Überwinden und
Wegräumen von Hindernissen zur Schadenstelle vor
- ortet Verschüttete und
Eingeschlossene
- rettet Verschüttete und
Eingeschlossene und leistet dabei Erste Hilfe
- transportiert Verletzte aus
Gefahrenbereichen
- führt technische
Sicherungsarbeiten durch und legt ggf. einsturzgefährdete Bauwerksteile
nieder
- rettet Tiere und birgt
Sachwerte und transportiert diese aus Gefahrenbereichen
- bekämpft im Rahmen von
Bergungs- und Rettungsmaßnahmen besondere Gefahren (Wasser,
Entstehungsbrände etc.
- leuchtet Schadenstellen aus
- baut behelfsmäßige Stege und
kleine Brücken
- rettet Menschen und Tiere
und birgt Sachwerte aus Wassergefahren
- leistet Arbeiten bei
Uferbefestigungen, Damm- und Deichsicherung
- beräumt Schadenstellen zur
Beseitigung anhaltender Störungen
Geräteausstattung:
Die
Geräteausstattung der B 1 ist weitestgehend absetzbar, tragbar und autark
einsetzbar.
Sie umfasst ein
umfangreiches Sortiment an Werkzeugen und Geräten zur Bergung und Rettung,
zum Trennen, Heben und Bewegen von Trümmern, Bauteilen etc., handwerklicher
Bearbeitung von Holz, Metall und Stein, Sicherung von Personen und
Einsatzstellen, und vieles mehr.
Zur Ausstattung
der B 1 gehören unter anderem:
- Hydraulikhebersatz
2 x 20 t
- Hebekissen
- Kettenmotorsägen
bis 1 m Schwertlänge
- Trennschleifer
- Atemschutzgerät
- Tauchpumpe 400
l/min
- Tauchpumpe 800
l/min
- Stromerzeuger 8
kVA
- Hydraulischer
Rettungssatz (Schere/Spreizer)
- Brennschneidgerät
- Bohr- und
Aufbrechhammer
- Absturzsicherung
- Hydraulischer
Heber
- Greifzug 3,2 t +
Umlenkrollen
- Seilwinde
- Handwerkszeug zur
Holz-, Metall- und Gesteinsbearbeitung
-
Verkehrssicherungssatz (Pylone und Blitzleuchten)
- Beleuchtungssatz 4
x 1.000 Watt
- Krankentragen
- Erste- Hilfe
Ausstattung
- Bergungsgerät
(Schleifkorb, Bergeschleppe)
- Ketten,
Drahtseile, Rundschlingen
- Arbeitsleinen
- Rüstholz
- Leitern


Fahrzeuge:
- Gerätekraftwagen 1
(GKW 1)
- Anhänger 7 t
Der GKW 1 wird als
Transportfahrzeug (Transport der Einsatzmannschaft, der Geräte- und
Werkzeugausstattung etc.),
als Arbeitsgerät
(durch im Fahrgestell eingebaute Seilwinde, eingebautem Funkgerät etc.) und
Zugfahrzeug (für Anhänger) genutzt.
Der Anhänger dient
dem Technischen Zug zum Transport von zusätzlichem Einsatzgerät, geborgenen
Sachgütern, Baumaterialien etc.
Er steht dem
Technischen Zug außerdem für allgemeine Logistik- Aufgaben zur Verfügung.

Personalstärke:
-/2/7 =9
1 Gruppenführer, 1
Truppführer, 7 Helfer
Gruppenführer (GrFü):
Der GrFü führt die
Helfer seiner Gruppe und leitet sie fachlich in der Bewältigung von
Einsatzaufgaben.
Er berät den
Zugführer / Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner
Gruppe.
Sonderfunktionen:
In der
Bergungsgruppe 1 verfügen Helfer über die
Sonderfunktionen:
Atemschutzgeräteträger, Sanitätshelfer, Kraftfahrer, Sprechfunker
Atemschutzgeräteträger (AGT):
Der AGT führt seine
Tätigkeiten unter Einsatz von Umluftunabhängigen Atemgeräten durch.
Der AGT
- Führt seine
Tätigkeiten unter schwerem Atemschutz durch
- Ist verantwortlich
für die Betriebssicherheit seines Atemgerätes
Sanitätshelfer (SanHe):
Der SanHe stellt die
sanitätsdienstliche Grundversorgung seiner Teileinheit sicher. Darüber
hinaus kann er als Ersthelfer eingesetzt werden.
Der SanHe
- Führt Erste Hilfe
Maßnahmen für seine Gruppe durch
- Kann im Einsatz
als Ersthelfer eingesetzt werden
- Überprüft die
Sanitätsausstattung seiner Gruppe auf Verwendungsfähigkeit und
Vollständigkeit
Kraftfahrer:
Der Kraftfahrer ist
für die Einsatzfähigkeit des Einsatzfahrzeuges verantwortlich.
Der Kraftfahrer
- Führt das
Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze
- Achtet auf die
Einhaltung von Prüffristen
- Dokumentiert die
Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material
Sprechfunker (SprFu):
Der SprFu stellt
Sprechfunkverbindungen her und hält sie.
Der SprFu
- Errichtet
Sprechfunkstellen
- Führt den
Sprechfunkverkehr seiner Teileinheit
- Wartet und pflegt
die Sprechfunkausstattung
|