Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Ortsverband Elze

THW Elze


1. Bergungsgruppe

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Die Bergungsgruppe 1 rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Gefahrenlagen.

Sie führt Sicherungsarbeiten in Schadenstellen durch, leistet leichte Räumarbeiten und richtet Wege und Übergänge her.

Ferner unterstützt sie technisch und personell die Fachgruppen des THW.

Als Schnell- Einsatz- Gruppe wird die Bergungsgruppe 1 in der Regel zu erst zum Einsatz kommen.

 

Die Aufgaben der Bergungsgruppe 1 im Einzelnen:

 

Die Bergungsgruppe 1

- Erkundet Schadenlagen

- dringt durch Überwinden und Wegräumen von Hindernissen zur Schadenstelle vor

- ortet Verschüttete und Eingeschlossene

- rettet Verschüttete und Eingeschlossene und leistet dabei Erste Hilfe

- transportiert Verletzte aus Gefahrenbereichen

- führt technische Sicherungsarbeiten durch und legt ggf. einsturzgefährdete Bauwerksteile nieder

- rettet Tiere und birgt Sachwerte und transportiert diese aus Gefahrenbereichen

- bekämpft im Rahmen von Bergungs- und Rettungsmaßnahmen besondere Gefahren (Wasser, Entstehungsbrände etc.

- leuchtet Schadenstellen aus

- baut behelfsmäßige Stege und kleine Brücken

- rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Wassergefahren

- leistet Arbeiten bei Uferbefestigungen, Damm- und Deichsicherung

- beräumt Schadenstellen zur Beseitigung anhaltender Störungen

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Geräteausstattung:

 

Die Geräteausstattung der B 1 ist weitestgehend absetzbar, tragbar und autark einsetzbar.

Sie umfasst ein umfangreiches Sortiment an Werkzeugen und Geräten zur Bergung und Rettung, zum Trennen, Heben und Bewegen von Trümmern, Bauteilen etc., handwerklicher Bearbeitung von Holz, Metall und Stein, Sicherung von Personen und Einsatzstellen, und vieles mehr.

 

Zur Ausstattung der B 1 gehören unter anderem:

 

- Hydraulikhebersatz 2 x 20 t

- Hebekissen

- Kettenmotorsägen bis 1 m Schwertlänge

- Trennschleifer

- Atemschutzgerät

- Tauchpumpe 400 l/min

- Tauchpumpe 800 l/min

- Stromerzeuger 8 kVA

- Hydraulischer Rettungssatz (Schere/Spreizer)

- Brennschneidgerät

- Bohr- und Aufbrechhammer

- Absturzsicherung

- Hydraulischer Heber

- Greifzug 3,2 t + Umlenkrollen

- Seilwinde

- Handwerkszeug zur Holz-, Metall- und Gesteinsbearbeitung

- Verkehrssicherungssatz (Pylone und Blitzleuchten)

- Beleuchtungssatz 4 x 1.000 Watt

- Krankentragen

- Erste- Hilfe Ausstattung

- Bergungsgerät (Schleifkorb, Bergeschleppe)

- Ketten, Drahtseile, Rundschlingen

- Arbeitsleinen

- Rüstholz

- Leitern

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Fahrzeuge:

 

- Gerätekraftwagen 1 (GKW 1)

- Anhänger 7 t

 

Der GKW 1 wird als Transportfahrzeug (Transport der Einsatzmannschaft, der Geräte- und Werkzeugausstattung etc.),

als Arbeitsgerät (durch im Fahrgestell eingebaute Seilwinde, eingebautem Funkgerät etc.) und Zugfahrzeug (für Anhänger) genutzt.

 

Der Anhänger dient dem Technischen Zug zum Transport von zusätzlichem Einsatzgerät, geborgenen Sachgütern, Baumaterialien etc.

Er steht dem Technischen Zug außerdem für allgemeine Logistik- Aufgaben zur Verfügung.

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Personalstärke:

 

-/2/7 =9

1 Gruppenführer, 1 Truppführer, 7 Helfer

 

Gruppenführer (GrFü):

 

Der GrFü führt die Helfer seiner Gruppe und leitet sie fachlich in der Bewältigung von Einsatzaufgaben.

Er berät den Zugführer / Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner Gruppe.

 

Sonderfunktionen:

 

In der Bergungsgruppe 1 verfügen Helfer über die Sonderfunktionen:

Atemschutzgeräteträger, Sanitätshelfer, Kraftfahrer, Sprechfunker

 

Atemschutzgeräteträger (AGT):

 

Der AGT führt seine Tätigkeiten unter Einsatz von Umluftunabhängigen Atemgeräten durch.

Der AGT

- Führt seine Tätigkeiten unter schwerem Atemschutz durch

- Ist verantwortlich für die Betriebssicherheit seines Atemgerätes

 

Sanitätshelfer (SanHe):

 

Der SanHe stellt die sanitätsdienstliche Grundversorgung seiner Teileinheit sicher. Darüber hinaus kann er als Ersthelfer eingesetzt werden.

Der SanHe

- Führt Erste Hilfe Maßnahmen für seine Gruppe durch

- Kann im Einsatz als Ersthelfer eingesetzt werden

- Überprüft die Sanitätsausstattung seiner Gruppe auf Verwendungsfähigkeit und Vollständigkeit

 

Kraftfahrer:

 

Der Kraftfahrer ist für die Einsatzfähigkeit des Einsatzfahrzeuges verantwortlich.

Der Kraftfahrer

- Führt das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze

- Achtet auf die Einhaltung von Prüffristen

- Dokumentiert die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material

 

Sprechfunker (SprFu):

 

Der SprFu stellt Sprechfunkverbindungen her und hält sie.

Der SprFu

- Errichtet Sprechfunkstellen

- Führt den Sprechfunkverkehr seiner Teileinheit

- Wartet und pflegt die Sprechfunkausstattung

 

 


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Quelle: DWD

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